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   BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23   

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https://dejure.org/2023,33046
BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23 (https://dejure.org/2023,33046)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2023 - 4 StR 149/23 (https://dejure.org/2023,33046)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2023 - 4 StR 149/23 (https://dejure.org/2023,33046)
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  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 436/22

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23
    Auch aus dem Umstand, dass die Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht begründet worden ist, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 436/22 Rn. 4; Beschluss vom 27. März 2018 - 1 StR 461/17 Rn. 8).
  • BGH, 25.04.2023 - 5 StR 392/21

    Zurückweisung der Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher - jenseits der aus den vorstehenden Gründen nicht veranlassten Nachholung rechtlichen Gehörs gemäß § 356a StPO - nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2023 - 5 StR 392/21 Rn. 5; Beschluss vom 3. Mai 2022 - 1 StR 240/18 mwN; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 349 Rn. 48 f.).
  • BGH, 03.05.2022 - 1 StR 240/18

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher - jenseits der aus den vorstehenden Gründen nicht veranlassten Nachholung rechtlichen Gehörs gemäß § 356a StPO - nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2023 - 5 StR 392/21 Rn. 5; Beschluss vom 3. Mai 2022 - 1 StR 240/18 mwN; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 349 Rn. 48 f.).
  • BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23
    Auch aus dem Umstand, dass die Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht begründet worden ist, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 436/22 Rn. 4; Beschluss vom 27. März 2018 - 1 StR 461/17 Rn. 8).
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